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Wieder Auffälligkeiten in Sachsen

10. February 2017 19:10

DEUTSCHLAND (Dresden) –  Sachsens Winzer kommen nicht zur Ruhe. Bei einer Untersuchung des Amtes für Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) auf Pflanzenschutzmittel wurde vergangene Woche wieder ein Wein mit “Auffälligkeiten” entdeckt.

Von Ruth Preywisch

Eine Sprecherin des sächsischen Verbraucherschutzministeriums sagte, der Wein sei bei der neuen Pflichtkontrolle vor der Qualitätsweinprüfung aufgefallen. Nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks handelt es sich bei dem Wein um einen Weisswein, der mit einem im Weinbau nicht zugelassenem Fungizid kontaminiert sein soll.

Verbotene Fungizide im Umlauf?
Verbotene Fungizide im Umlauf?

Um welchen Wein und welches Weingut es sich handelt, konnte aber nicht ermittelt werden. Das weiss nicht einmal das Ministerium, denn die Prüfung findet auf privatrechtlicher Basis statt und nur die Winzer selbst werden über die Ergebnisse informiert. Meldungen an das Ministerium erfolgen anonymisiert.

Dass der Wein in den Handel gelangt ist nach Angaben des Ministeriums aber unwahrscheinlich. Denn die eigentliche Qualitätsprüfung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) würde im Allgemeinen nicht erfolgen, wenn bei der Voruntersuchung eine Belastung festgestellt würde.

Nach den gesetzlichen Regeln hat das Amt aber keine Handhabe, um den Handel nach der Vorprüfung zu untersagen oder strafrechtlich gegen den Verstoss vorzugehen. Da es sich um eine privatrechltiche Konstruktion handelt muss der Winzer selbst dafür Sorge tragen, dass der Wein nicht in Umlauf gelangt.

Aus demselben Grund sind auch der Lebensmittelüberwachung die Hände gebunden. Weder das LfULG noch die Kreisbehörde können Ermittlungen aufnehmen, wenn sie nicht über ein Vergehen informiert werden. In ähnlichen Fällen hatte das Amt aber in der Vergangenheit mit beinahe akribischer Detektivarbeit zahlreiche Verstösse gegen den Pflanzenschutz aufgeklärt und Bussgeldverfahren angestossen.

Im Gegensatz zu vorherigen Skandalen in Sachsen scheint es sich beim aktuellen Verstoss aber um einen Einzelfall zu handeln. Fachleute vermuten, dass der Grund eine Verwechselung von zwei Pflanzenschutzmittel ist. Beide hätte fast den gleichen Namen und eine ähnliche Verpackung – eines ist im Weinbau gegen den Fäulniserreger Botrytis zugelassen, ein anderes nur für Rapskulturen.

Bisher wurden im Rahmen der Pflichtkontrolle seit September vergangenen Jahres 145 Qualitäts- und Prädikatsweine untersucht, und nur der eine war auffällig. Auch die seit Jahresbeginn untersuchten Landweine waren alle unauffällig.

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