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Grand Cru

Grand Cru
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Allgemeines

Grand Cru kommt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich übersetzt „grosses Gewächs“. Sowohl in der Schweiz, als auch in Frankreich, meint die Bezeichnung eine Appellation für qualitativ besonders hochwertige Weine. So nehmen die Grand Cru Weine überall wo dieser Begriff verwendet wird Spitzenpositionen ein.

Jedes Erzeugerland, das in Bezug auf den Weinbau eine grössere Rolle spielt, ordnet seine Weine in einer nationalen Klassifikation. Der Versuch Weine zu hierarchisieren soll dem Kunden einen besseren Einblick in die zu erwartende Qualität geben. Dabei heben sich die Bestimmungen in Deutschland und Österreich von denen der Schweiz ab. Während in Deutschland und Österreich eine vierstufige Unterteilung erfolgt – Prädikatsweine, Qualitätsweine, Landweine und Tafelweine – ist die Einteilung in der Schweiz meist dreistufig. Die Klassifikation ist allerdings den Kantonen überlassen, sodass es auch auf nationaler Ebene Abweichungen gibt.

Klassifikation in der Schweiz

Exemplarisch dient das Beispiel des Wallis, das als erster Kanton eine Qualitätsweinhierarchie eingeführt hat. Hier stehen die AOC-Weine („Appellation d’Origine Contrôlée“) als Weine mit einer kontrollierten Herkunftsbezeichnung an erster Stelle. Unter den AOC-Weinen spielt auch die Appellation Grand Cru eine gewichtige Rolle. An zweiter Stelle rangieren die Landweine und an letzter Stelle, wie auch in Deutschland und Österreich, die Tafelweine.

Im Wallis wird das Schutzsiegel Grand Cru an Gemeinden vergeben, die über besonders herausragende Bedingungen verfügen. So darf jeder Wein einer ausgezeichneten Gemeinde, der die Mindestanforderungen für einen AOC-Wein erfüllt, mit der Bezeichnung Grand Cru beworben werden.

Bedeutung in Frankreich

In Frankreich findet die Bezeichnung Grand Cru je nach Anbaugebiet eine andere Bedeutung. Trotz der abweichenden Regelungen ist die Qualität jedoch das wesentliche Augenmerk. Man kann sich bei einem Grand Cru aus Frankreich also stets sicher sein, einen qualitativ erstklassigen Wein in den Händen zu halten. Anhand der drei grossen Anbaugebiete Champagne, Bordeaux und Burgund können die drei gängigen Auslegungen exemplarisch unterschieden werden.

In der Champagne wird die Appellation identisch zum Wallis vergeben. Hier sind es also die Gemeinden, die das Schutzsiegel erhalten. Jeder Wein (bzw. Schaumwein), der innerhalb der festgelegten Grenzen hergestellt wird, darf als Grand Cru beworben werden. Etwas enger ist die Definition im Burgund, wo verschiedene Lagen mit der Appellation ausgezeichnet werden. Auch hier sind die Grenzen klar festgelegt.

Abweichend ist wiederum die Regelung im Anbaugebiet Bordeaux. Hier versteht man Grand Cru als Auszeichnung für ein Weingut. So kommen verschiedene, erstklassige bewertete, Weingüter in den Genuss, ihre Erzeugnisse als Grand Cru betiteln zu dürfen. Damit geht ein ausserordentlich hohes Prestige einher, zumal die Festlegung über 150 Jahre alt ist. Seither hat es nur das Château Mouton-Rothschild geschafft in der Hierarchie aufzusteigen und Grand Cru Weine der ersten Klasse ausbauen zu dürfen. Ferner existiert neben dem Premier Grand Cru im Bordelaise auch der Deuxième Grand Cru – der Grand Cru zweiter Klasse.

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