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Prädikatswein

Die Bezeichnung Prädikatswein meint eine Qualitätsstufe bei deutschen Weinerzeugnissen. Dabei handelt es sich um die höchste Stufe, die ein Wein in Deutschland erreichen kann. Die genauen Bedingungen, die ein Erzeugnis erfüllen muss, um dieses Siegel zu erhalten, sind im deutschen Weinrecht verankert. Sechs verschiedene Prädikate sind Teil dieser Einstufung. So werden innerhalb dieser Einstufung die Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein geführt.

Alles sechs Prädikatsweine müssen verschiedene Auflagen erfüllen. Zusätzlich zu den Auflagen ist bei jedem Prädikat ein bestimmtest Mindestmostgewicht festgeschrieben. Dieses unterliegt allerdings regionalen Spezifika, so dass keine einheitliche Festlegung genannt werden kann. Die wichtigste Auflage ist der Ausschluss der Chaptalisation. Zur Erhöhung des Alkoholgehaltes des endgültigen Weines darf demnach kein Zucker vor und während der Gärung hinzugefügt werden.

Erlaubt ist allerdings die Zugabe von Traubenmost der gleichen Qualitätsstufe nach der eigentlichen Gärung. Außerdem dürfen nur Trauben aus einem einzigen definierten Gebiet eines Anbaugebietes verwendet werden. So ist auch ein Verschnitt nur dann möglich, wenn alle Erzeugnisse aus einem bestimmten Bereich stammen, wobei verschiedene Lagen zurate gezogen werden können.

Der Effekt des Barriqueausbaus kann nicht nur durch die Lagerung in Eichenholzfässern gewährleistet werden. Vielerorts macht man von der günstigeren Variante gebrauch, die auf Eichenholzpellets zurückgreift. Genau das ist bei einem Prädikatswein jedoch verboten. Er darf nicht mit Eichenholzpellets behandelt werden. Ebenso festgeschrieben ist der Zeitpunkt der Flaschenabfüllung. Als Stichtag dient der 1. März. So darf die Abfüllung erst nach dem 1. März des Folgejahres nach der Traubenernte erfolgen.

Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sich, kann der Erzeuger eine Qualitätsweinprüfung beantragen. Diese erfolgt nach einem bestimmten Muster. So wird unter anderem auch eine Geschmacksprobe von mindestens drei Mitgliedern einer Prüfungskommission vorgenommen. Nur wenn wirklich nichts zu beanstanden ist, wird dem jeweiligen Erzeugnis die amtliche Prüfungsnummer zugeteilt, die auch auf das Flaschenetikett gedruckt wird. Nun darf der Wein eines der sechs verschiedenen Prädikate führen und es darf mit dem Ausdruck Prädikatswein geworben werden.

Auch in Österreich wird die Bezeichnung Prädikatswein geführt. Allerdings lauten die Vorschriften in wenigen Details anders, so dass die oben beschrieben Anforderungen nur zum Teil auf österreichische Erzeugnisse zutreffen. Darüber hinaus gelten in Österreich einige Vorschriften, die über die deutschen Anforderungen hinausgehen. Die Qualitätseinstufung Prädikatswein ist in der Alpenrepublik also einer noch genaueren Kontrolle unterzogen.

Ausführliche Informationen über den Prädikatswein bekommen Sie hier

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