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Gran Reserva

Die Bezeichnung Gran Reserva kommt aus dem Spanischen und kennzeichnet eine bestimmte Reifevariante von spanischen Weinen, die strickten zeitlichen Bestimmungen unterzogen ist. Damit von einem Gran Reserva gesprochen werden kann, ist es erforderlich, dass der jeweilige Rotwein mindestens zwei Jahre im Eichenfass gereift ist und eine Gesamtreifedauer von fünf Jahren vorweisen kann.

Nach den zwei Jahren im Eichenfass folgen also drei Jahre, in denen der Wein, entweder weiterhin im Eichenfass oder fortan in der Flasche, reift. Dabei dürfen nur die besten Jahrgänge verwendet werden. Hierfür eignen sich in erster Linie Weine aus den Regionen Rioja und Ribera del Duero, die die besten Voraussetzungen für den sogenannten Barriqueausbau (Reifeprozess in Eichenfässern) mitbringen.

Das Prädikat Gran Reserva kann auch von einem Weißwein erlangt werden. In diesem Fall ist jedoch ein kürzerer Reifeprozess erforderlich. So beträgt die vorgeschriebene Gesamtdauer zwei Jahre, von denen der Wein nur sechs Monate im Eichenfass belassen werden muss. Allerdings ist auch hier die Verwendung der besten Jahrgänge vorgeschrieben.

Neben dem Gran Reserva gibt es auch den Reserva, der oftmals als kleiner Bruder bezeichnet wird. Gründe dafür finden sich unter anderem in der verkürzten Reifedauer. Ein Jahr muss der Reserva im Eichenfass gereift sein, ehe er frühestens in die Flaschenreife übergehen darf. Eine Gesamtreifedauer von drei Jahren ist vorgeschrieben, erst dann darf der Wein in den Handel gelangen.

Die Begriffe Reserva und Gran Reserva werden ferner auch in Bezug auf spanischen Brandy verwendet, wo ebenfalls die Lagerdauer reguliert wird. Ferner ist eine ähnliche Qualitätsbezeichnung auch in der Geschichte des Weinbaus in Italien verankert. Hier ist aber von einem Riserva die Rede.

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