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Tafelwein

Der Begriff Tafelwein wurde im Rahmen des Deutschen Weinrechts nur bis ins Jahre 2009 geführt. Seither ist von „Deutschem Wein ohne Herkunftsbezeichnung“ die Rede. Im Jargon der Önologie wird aber immer noch auf die Begrifflichkeit zurückgegriffen, die vor allem bei der qualitativen Einordnung von Weinen Anwendung findet. Weinerzeugnisse werden hierzulande in vier Güteklassen unterteilt. In Deutschland nimmt der Tafelwein die letzte Position im Klassement ein.

Direkt über ihm ist der Landwein angesiedelt, der einige Mindestanforderungen erfüllen muss. Darüber befindet sich der Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, der nur noch von dem Prädikatsweinen in Sachen Qualität überboten wird. Vielerorts ist auch vom Qualitätswein mit Prädikat die Rede. Sechs verschiedene Prädikate zählen zu dieser Güteklasse. Natürlich gibt es auch in anderen Ländern ähnliche Klassifikationen, die teilweise eine identische Einordnung des Tafelweins widerspiegeln.

An den Tafelwein werden nur wenige Anforderungen gestellt, was jedoch nicht automatisch bedeuten muss, dass es sich um ein minderwertiges Produkt handelt. So ist es bestimmten Anbaugebieten aufgrund ihrer Lage sogar vorenthalten Qualitätsweine, mit oder ohne Prädikat, zu erzeugen. Den ansässigen Winzern bleibt dann nichts anderes übrig, als Tafel- und Landweine zu keltern. Der Tafelwein wird keiner gesonderten Qualitätsprüfung unterzogen und es dürfen Beeren aus ganz Europa für die Herstellung verwendet werden. Die einzige Bedingung ist dabei, dass es sich um anerkannte und zugelassene Rebsorten handelt.

Ausdrücklich erlaub ist die Chapatlisation, also die Zugabe von Zucker vor und während der Gärung zur Erhöhung des Alkoholgehalts nach der Gärung. Vorgeschrieben ist dabei nur der resultierende Alkoholgehalt. Nach der Anreicherung ist ein Mindestwert von 8,5 vol% vorgeschrieben. Aufgrund der Tatsache, dass Beeren aus den verschiedensten Regionen verwendet werden dürfen, ist es beim Tafelwein verboten lokale Auskünfte auf dem Etikett der Flasche zu geben. So sind Ortsnamen, Anbaugebiete und bestimmte Lagen kein Bestandteil der Auszeichnung eines Weines dieser Güteklasse.

Trotzdem machen Weinbauern immer wieder von der Möglichkeit gebrauch einen Tafelwein zu keltern. Teure und ertragssenkende Qualitätsprüfungen – sowie die damit verbunden Risiken – können auf diese Weise umschifft werden.

Mehr über den Tafelwein erfahren Sie in unserem Wissensbereich

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