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Premier Cru

Premier Cru ist ein französischer Begriff, der übersetzt „erstes Gewächs“ bedeutet. Es handelt sich dabei um eine Appellation, also um einen Schutzsiegel für qualitativ besonders hochwertige Weine. Auf dem Etikett des Weines findet sich diese Bezeichnung wieder, die von allen entsprechend bewerteten Weinlagen der ausgewählten Gemeinde geführt werden darf. So ist die Apellation direkt hinter dem Namen der Gemeinde auf dem Etikett aufgeführt. Anschließend kann die Beschreibung der Lage optional folgen.

Beispielsweise dürfte ein Wein der Lage La Mignotte der Gemeinde Beaune im Burgund mit dem Etikett „Beaune premier cru La Mignotte“, oder auch einfach nur mit „Beaune premier cru“ beworben werden. Regional findet der Begriff unterschiedliche Anwendungen, so dass zwischen Weinen aus den Anbaugebieten Burgund und Bordeaux unterschiedene werden muss.

Im Burgund rangiert die Bezeichnung Premier Cru an zweiter Stelle der Weinhierarchie. Das tatsächlich erste Gewächs ist somit der qualitativ höher angesiedelte Grand Cru. Hinter den beiden Qualitätssiegeln sind die Village-Weine und diverse regionale Schutzsiegel anzuordnen. Die Grand Cru Apellation beschreibt im Weinbaugebiet Bordeaux die Eigenschaft eines Weingutes und nicht einer Lage, wie es im Burgund der Fall ist. Somit nimmt hier die Premier Cru Klassifikation in der Regel den ersten Rang in der Hierarchie ein. Je nach Weingut, wird das Schutzsiegel Grand Cru trotzdem vergeben, so dass die hochwertigsten Weine den Titel „Premier Grand Cru Classé“ tragen. Es folgen die „Deuxième Grand Cru Classé“ und die „Troisième Grand Cru Classé“.

Médoc und Sauternes sind beliebte subregionale Anbaugebiete Bordeauxs, die diese Klassifikation bereits im Rahmen der 1855 erfolgten Weltausstellung in Paris einführten. Seither gilt die Klassifikation als eisern und unterlag nur einer einzigen Änderung, als es Baron Philippe de Rothschild mit seinem Weingut Château Mouton 1973 gelang, in die erste Klasse aufzusteigen. Eine weitere Besonderheit ist im Anbaugebiet Sauternes gegeben. Hier wird die Rangliste vom „Premier Cru Classé Supèrieur“ angeführt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird in Prädikatsweingütern des Rheingaus und der Pfalz die Forderung laut, das Schutzsiegel Premier Cru zu übernehmen. Diese Forderung hat jedoch einen schweren Stand, da die entsprechenden Gebiete in den 1970er Jahren derart vergrößert wurden, dass nicht mehr von einer ganzheitlichen Erstklassigkeit geredet werden kann. Ansässige Weinbauer sind zwar bemüht, diese Feststellung zu widerlegen, jedoch haben die Forderungen noch kein Einzug in die Weingesetzgebung, bzw. die Schutzgesetzgebung, erhalten.

Ausführliche Informationen über den Begriff Premier Cru bekommen Sie hier

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