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Eiswein

Mit dem Begriff Eiswein ist nicht nur eine spezielle Form der Weinherstellung gemeint, sondern auch ein Prädikat für einen Qualitätswein. Bei sogenannten Prädikatsweinen handelt es sich um die höchste Qualitätsstufe bei deutschen Weinen. Innerhalb dieser Stufe wird zwischen sechs verschiedenen Prädikaten unterschieden. Dabei kommt dem Eiswein eine besondere Stellung zu.

Während alle Prädikatsweine gewisse Auflagen zu erfüllen haben, ist außerdem ein bestimmtes Mindestmostgewicht niedergeschrieben. Das ist beim Eiswein nicht gesondert Fall. Vielmehr gelten die Auflagen hier der Temperatur, bei der die Trauben geerntet, gepresst und gekeltert werden. In Sachen Mostgewicht orientiert man sich an der Auflage, die an die Beerenauslese gestellt wird. Die Rede ist also von 125 Grad Oechsle, jedoch werden auch Moste mit einem nahezu doppelt so großen Mostgewicht verarbeitet.

Eiswein gilt als besonders hochwertig und hat eine starke Natursüße. Die Trauben werden in überreifem Zustand bei -8 Grad Celsius geerntet. Trotz der Überreife weisen sie jedoch noch keine Edelfäule auf, wie es bei vielen anderen Erzeugnissen der Fall ist.

Anschließend werden die Trauben bei derselben Temperatur gepresst. Dadurch entsteht ein hochkonzentrierter Most, der nun zu Eiswein vergoren wird. Die Auskristallisisierung des Wassers bei hohen Minustemperaturen und die Bindefähigkeit des Zuckers der Trauben bezüglich nicht kristallisiertem Wasser und Fruchtsäure, sorgen für einen sehr süßen Wein und eine kräftige Säure.

Eisweine können aus verschiedenen Rebsorten hergestellt werden. Besonders beliebt sind jedoch die Erzeugnisse aus der Rebsorte Riesling. Historisch gesehen ist diese Art der Herstellung in Deutschland entstanden und die weltweite Konkurrenz hält sich in Grenzen. Eisweine aus Deutschland gelten daher, auch auf dem internationalen Markt, als echte Spezialität und finden großen Absatz. Traditionell werden die Trauben im Januar geerntet. Bei der Festlegung des Jahrgangs wird jedoch das vorangegangene Kalenderjahr zurate gezogen.

Natürlich unterliegt auch der Eiswein den Richtlinien, die an alle deutschen Prädikatsweine gestellt werden. Dabei ist in besonderem Maße auf den Ausschluss der Chaptalisation zu achten. Es ist also zu jedem Zeitpunkt der Gärung verboten, Zucker zum Most hinzuzufügen, um den resultierenden Alkoholgehalt zu erhöhen.

Außerdem dürfen die verwendeten Trauben nur aus einem Bereich eines Anbaugebiets stammen. Das gilt auch, wenn nachträglich Traubenmost hinzugefügt wird, um die Restsüße zu erhöhen. Außerdem darf kein Erzeugnis mit Eichenpellets behandelt werden und muss einer umfassenden Qualitätsprüfung unterzogen werden. Eine Flaschenabfüllung vor dem 1. Mai nach der Ernte ist ebenso nicht zulässig.

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